Sonderfonds Insektenschutz - Was ist das eigentlich?
Gefördert werden nicht-produktive, investive Maßnahmen des Naturschutzes in der Agrarlandschaft zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Insekten-Lebensräumen. Das Vorhaben muss einem der folgenden vier Förderschwerpunkte zuordenbar sein:
Schwerpunkt Insektenlebensräume gem. FFH-Prioritätenkonzept (LRT)
Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes, die als Insektenlebensräume von Bedeutung sind.Schwerpunkt Insektenarten gem. FFH-Prioritätenkonzept (Anhang II & IV)
Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Offenland-Lebensräume der Insektenarten, die in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelistet sind.Schwerpunkt Insektenarten gem. der Roten Liste Thüringens
Die Maßnahmen dienen der Förderung der Offenland-Lebensräume der Insektenarten, die in den Kategorien 0 – ausgestorben, 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet oder 3 – gefährdet gelistet sind.Sonstige innovative Projekte zum Insektenschutz
Mögliche Förderinhalte umfassen Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z. B. Entbuschung)
Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft
Feuchtbiotopen wie Tümpeln und sonstigen Kleingewässern
Hecken, Baumreihen, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen und sonstigen Kleinbiotopen der Agrarlandschaft
Weiterhin förderfähig sind
der Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter sowie landwirtschaftlich nutzbarer Flächen zum Zwecke der Biotopgestaltung für den Insektenschutz (nur für gemeinnützige juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände)
die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen
Weitere Informationen zum Thema Sonderfonds Insektenschutz gibt es auf dem Merkblatt des TMUEN (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz).
Quelle: TMUEN
Laufende Projekte
Blüten- und insektenreiche Bergwiesen
Projektlaufzeit: Juni 2021 - Mai 2025